Rechtsprechung
   VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7822
VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95 (https://dejure.org/1995,7822)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95 (https://dejure.org/1995,7822)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. November 1995 - 10 UZ 3468/95 (https://dejure.org/1995,7822)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,7822) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 78 Abs 4 S 1 AsylVfG, § 60 Abs 1 VwGO, § 60 Abs 2 VwGO
    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwaltes bei der Übermittlung einer Rechtsmittelschrift per Telefax; Defekt am Telefaxgerät des Gerichtes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG München, 07.06.1990 - 12 UF 805/90

    Telefax-Defekt bei Gericht und Fristversäumung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Dieser Umstand befreit den Bevollmächtigten jedoch - anders als bei einer Störung der Übertragung vom Empfangsgerät aufgenommener elektronischer Signale in eine lesbare Schrift oder bei unvollständigem Abdruck des Empfangenen (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluß vom 2. Dezember 1995 - A 16 S 2083/93 -, NJW 1994, 538; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII SR 153/93 -, NJW 1995, 665) - nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich für ihn erkennbar herausstellt, daß aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, eine Telefax-Verbindung zwischen seinem Sendegerät und dem Empfangsgerät des zuständigen Gerichts nicht zustandekommt (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 -, NJW 1991, 303).

    Auch wenn, wie die Bevollmächtigten des Klägers hier vortragen, nach den vorangegangenen Erfahrungen der Übermittlungsweg mittels Telefax als sicher angesehen werden kann und es "eigentlich niemals vorgekommen ist", daß aufgrund einer technischen Störung der Empfang durch das zuständige Gericht nicht möglich war, muß dennoch grundsätzlich mit der durchaus vorkommenden Möglichkeit eines Scheiterns der Übermittlung aus technischen Gründen gerechnet werden (OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 - a. a. O.).

  • BGH, 07.12.1994 - VIII ZR 153/93

    Beweiskraft des Sendeberichts bei Streit über den Zugang eines Telefaxschreibens

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Dieser Umstand befreit den Bevollmächtigten jedoch - anders als bei einer Störung der Übertragung vom Empfangsgerät aufgenommener elektronischer Signale in eine lesbare Schrift oder bei unvollständigem Abdruck des Empfangenen (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluß vom 2. Dezember 1995 - A 16 S 2083/93 -, NJW 1994, 538; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII SR 153/93 -, NJW 1995, 665) - nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich für ihn erkennbar herausstellt, daß aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, eine Telefax-Verbindung zwischen seinem Sendegerät und dem Empfangsgerät des zuständigen Gerichts nicht zustandekommt (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 -, NJW 1991, 303).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Die Bevollmächtigten des Klägers trifft daher insoweit ein Organisationsverschulden, das sich gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO auch ein Kläger zurechnen lassen muß, der seine Anerkennung als Asylberechtigter betreibt (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1981 - 9 C 448.81 -, Buchholz 310, § 60 Nr. 120; Beschluß vom 4. Juli 1983 - 9 B 10275.83 -, InfAuslR 1984, 90).
  • BVerwG, 04.07.1983 - 9 B 10275.83

    Asylverfahren - Übergangsregelung - Anwendbarkeit - Niederlegung des Mandats -

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Die Bevollmächtigten des Klägers trifft daher insoweit ein Organisationsverschulden, das sich gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 85 Abs. 2 ZPO auch ein Kläger zurechnen lassen muß, der seine Anerkennung als Asylberechtigter betreibt (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 20. April 1982 - 2 BvL 26/81 -, BVerfGE 60, 253; Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24. November 1981 - 9 C 448.81 -, Buchholz 310, § 60 Nr. 120; Beschluß vom 4. Juli 1983 - 9 B 10275.83 -, InfAuslR 1984, 90).
  • BGH, 28.09.1989 - VII ZB 9/89

    Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax; Umfang der

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Diese Anforderungen an die gebotene Sorgfaltspflicht bei Ausschöpfung einer gesetzlichen Frist bis zum letzten Tag sind so handgreiflich, daß ein Verstoß dagegen auch ohne vorherigen Hinweis durch die fachgerichtliche Rechtsprechung als schuldhaftes Versäumnis zu betrachten ist (vgl. hierzu: BGH, Beschluß vom 28. September 1989 - VII ZB 9/89 -, NJW 1990, 187).
  • BGH, 06.03.1995 - II ZB 1/95

    Pflichten des Prozeßbevollmächtigten im Hinblick auf die Übermittlung einer

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Dieser Umstand befreit den Bevollmächtigten jedoch - anders als bei einer Störung der Übertragung vom Empfangsgerät aufgenommener elektronischer Signale in eine lesbare Schrift oder bei unvollständigem Abdruck des Empfangenen (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluß vom 2. Dezember 1995 - A 16 S 2083/93 -, NJW 1994, 538; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII SR 153/93 -, NJW 1995, 665) - nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich für ihn erkennbar herausstellt, daß aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, eine Telefax-Verbindung zwischen seinem Sendegerät und dem Empfangsgerät des zuständigen Gerichts nicht zustandekommt (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 -, NJW 1991, 303).
  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Die Bevollmächtigten haben auch nicht innerhalb der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO vorgetragen, daß sie der von ihnen mit der Telefax-Übermittlung der Antragsschrift beauftragten Kanzleikraft entsprechend klare Anweisungen für den Fall einer gestörten Verbindung erteilt haben, diese Anweisungen jedoch nicht befolgt worden seien (BGH, Beschluß vom 26. September 1991 - I ZB 12/91 - NJW 1992, 574).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1993 - A 16 S 2083/93

    Rechtsmitteleinlegung: Fristversäumnis aufgrund eines Fehlers im Telefaxgerät des

    Auszug aus VGH Hessen, 07.11.1995 - 10 UZ 3468/95
    Dieser Umstand befreit den Bevollmächtigten jedoch - anders als bei einer Störung der Übertragung vom Empfangsgerät aufgenommener elektronischer Signale in eine lesbare Schrift oder bei unvollständigem Abdruck des Empfangenen (vgl. hierzu: VGH Mannheim, Beschluß vom 2. Dezember 1995 - A 16 S 2083/93 -, NJW 1994, 538; BGH, Urteil vom 7. Dezember 1994 - VIII SR 153/93 -, NJW 1995, 665) - nicht davon, alle noch möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich für ihn erkennbar herausstellt, daß aus Gründen, die er selbst nicht zu vertreten hat, eine Telefax-Verbindung zwischen seinem Sendegerät und dem Empfangsgerät des zuständigen Gerichts nicht zustandekommt (BGH, Beschluß vom 6. März 1995 - II ZB 1/95 -, NJW 1995, 1431; OLG München, Beschluß vom 7. Juni 1990 - 12 UF 805/90 -, NJW 1991, 303).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht